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Abbauverhalten der Phosphonate im Apfelanbau mit besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rückstandshöchstgrenze (RHG) 0,01 ppm für biologische Lebensmittel und Babynahrung.

OB-ök-20-2

Im integrierten Obstbau werden seit einigen Jahren phosphonathaltige Pflanzenschutzmittel und Blattdünger eingesetzt. Sie haben eine verlässliche Wirkung gegen verschiedene Pilzkrankheiten, schädigen nicht die Nützlinge und gelten als unproblematisch für den Anwender und den Konsumenten (RHG 150 ppm). In biologischen Lebensmitteln sind Phosphonatrückstände allerdings nicht erwünscht und z.T. nicht erlaubt. Im kleinstrukturierten und parzellierten Südtiroler Apfelanbau hat der Einsatz der Phosphonate zu abdriftbedingten Rückständen in biologische bewirtschafteten Obstanlagen geführt. Wichtige Kunden im Frischwarenbereich und in der Verarbeitung weichen deshalb vermehrt auf andere Anbaugebiete aus. Es ist deshalb wichtig, das Abbauverhalten zu erheben, vor allem im Grenzbereich (0,01 ppm) für biologische Lebensmittel und Babynahrung. Seit 2013 werden in der Ertragsanlage Feld 51, Sorte Golden Delicious Feldversuche mit Applikationen von Phosphonaten mit unterschiedlichen Terminen und Aufwandmengen durchgeführt. Dabei wurden in den verschiedenen Jahren unbehandelte Parzellen belassen, die es heute ermöglichen, bei angemessener Analytik das Rückstandsverhalten im Laufe der Jahre bis hin zur Nullgrenze zu verfolgen. Diese Anlage gibt als Modellanlage für die unterschiedlichsten Situationen in der obstbaulichen Praxis (Umstellung, Abdrift usw.).

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