Bewerbung für ein Praktikum

Das Versuchszentrum Laimburg ist die führende Forschungsinstitution für die Landwirtschaft und Lebensmittelqualität in Südtirol und betreibt vor allem angewandte Forschung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Südtiroler Landwirtschaft zu steigern und die Qualität landwirtschaftlicher Produkte zu sichern.

Der Praktikant/die Praktikantin hat die Möglichkeit, einen interessanten Einblick in den ausgewählten Bereich zu erhalten und so die theoretischen Grundlagen und praktischen Kenntnisse zu vertiefen und erweitern.

Das Versuchszentrum Laimburg bietet ganzjährig Praktikas in folgenden Bereichen:

  • Obstbau
  • Weinbau
  • Önologie
  • Pflanzenschutz
  • Gartenbau
  • Molekular- und Mikrobiologie
  • Lebensmittelchemie
  • Agrikulturchemie
  • Berglandwirtschaft
  • Lebensmitteltechnologie

Zugangsvoraussetzungen

Wer die italienische oder eine deren gleichgestellte Staatsbürgerschaft besitzt, sofern er/sie in einem der nachfolgenden Studienbereiche ausgebildet wird bzw. ausgebildet ist:

  1. Alle Schulen der Oberstufe einschließlich der Berufsschulen: Der Besuch der vierten Klasse der Schule gilt als Mindestvoraussetzung für die Zulassung.
  2. Studienbereiche für Universitätsstudentinnen und –studenten sowie für Jungakademikerinnen und –akademiker: Naturwissenschaften; Technische Studien; Rechts-, Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Den Universitätsstudentinnen und –studenten gleichgestellt sind die Studentinnen und Studenten, welche universitätsähnliche Lehrgänge besuchen.

Zu den Praktika zugelassen werden können außerdem alle, die die Schule oder die Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben. Es ist nicht möglich ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren, wenn die Praktikantin oder der Praktikant in Vergangenheit bereits Praktika von einer Gesamtdauer von 10 Monaten geleistet haben.

Dauer


In der Regel beträgt die Mindestdauer des Praktikums zwei Monate (außer für Pflichtpraktikanten), die Höchstdauer in der Regel dagegen:

  • 3 Monate für Schülerinnen und Schüler von Oberschulen, Berufsschulen oder einer staatlichen Fachlehranstalt; Personen, die einen Lehrgang nach der Matura absolviert haben, wobei das Praktikum auch innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Ausbildung beginnen kann. Das Praktikum kann auf begründeten Antrag des Betriebes auf insgesamt 4 Monate verlängert werden.
  • 6 Monate für Universitätsstudentinnen und –studenten sowie für Personen, die universitäre Diplomstudien, Forschungsdoktorate oder postuniversitäre Fortbildungskurse absolviert haben, wobei das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Studiums beginnen kann. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Die Dauer der einzelnen Praktikantenverträge wird, aufgrund des Bedarfs in den jeweiligen Bereichen, vom Versuchszentrum Laimburg festgelegt.

Bewerbungsformular


Bewerbung: Bitte füllen Sie bei Interesse unser Formular hier aus. Die Einreichung der Gesuche sowie die Durchführung eines Praktikums ist ganzjährig möglich.
Ein unterzeichneter Lebenslauf (nicht älter als sechs Monate) und der gültige Personalausweis müssen im Rahmen des Ansuchens immer abgegeben werden, andernfalls kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.


Achtung: Bitte überprüfen Sie, dass die über das Webformular gesendeten Unterlagen keine Daten, welche in den besonderen Kategorien des Artikels 9 der Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 fallen (z.B. Gesundheitsdaten, Daten aus denen die religiöse Überzeugung hervorgeht) mitteilen.
Bei technischen Problemen kann der Antrag vom Antragsteller/von der Antragstellerin auch in anderer Form, unter Benutzung der dafür vorgesehenen Formblätter, eingereicht werden.

Bei den Praktika handelt es sich nicht um Arbeitsverhältnisse.
Die Anzahl der Praktikumsstellen wird aufgrund des internen Bedarfes und Verfügbarkeit festgelegt. Die Bewerbungen werden bei der Abgabe einzeln bewertet und bei Bedarf und Verfügbarkeit kann der Kandidat/die Kandidatin aufgenommen werden. Es werden keine Ranglisten erstellt, die Einreichung der Gesuche stellt kein Recht auf Aufnahme dar.
Während des Praktikums werden die Praktikanten von einem Tutor begleitet, welcher vom Betrieb ernannt wird. Das Praktikum wird laut interner Regelung vergütet.

Weitere notwendige Voraussetzungen:

  • Kein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht oder vom Genuss der politischen Rechte
  • Voller Besitz der rechtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen, die ein Praktikumsverhältnis in Italien erlauben
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen die – nach dem Ermessen des Versuchszentrums Laimburg – mit der Aufnahme unvereinbar sind oder eine solche Aufnahme als unangebracht erscheinen lässt


Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage oder kontaktieren Sie uns telefonisch: Carmen Quartana: +39 0471 969 655 oder per Mail internship@laimburg.it.


Chancengleichheit: Die ausgeschriebene Stelle steht gemäß Gesetz Nr. 903, 9/12/1977, Art. 1 Bewerbern beiderlei Geschlechts offen. Die Politik und Praxis des Versuchszentrums Laimburg sind darauf ausgerichtet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieselben Möglichkeiten im Rahmen ihrer Beschäftigung am Versuchszentrum zu bieten.
Datenverarbeitung: Der Verantwortliche der Verarbeitung ist das Versuchszentrum Laimburg, das durch EDV-und Papiersysteme für die Zwecke der Rekrutierung und der Personalaufnahme die Daten verarbeiten wird. Der Datenschutzbeauftragte des Versuchszentrums Laimburg kann per email Privacy@laimburg.it oder unter der Telefonnr. 0471/969519 kontaktiert werden. Die personenbezogenen Daten werden, in der Anfangsphase des Verfahrens, ausschließlich von dem vom Versuchszentrum Laimburg autorisierten Personal verarbeitet. Sie finden die vollständigen Informationen darüber auf der Homepage des Versuchszentrums Laimburg, Sektion Transparente Verwaltung / Personal (http://www.laimburg.it/downloads/Informativa_candidati_tirocinio.pdf).