Gebuchte Kosten

 

Verbuchte Kosten der für die Nutzer erbrachten Dienstleistungen, sowohl der End- als auch der Zwischenkosten, sowie deren Entwicklung im zeitlichen Verlauf.

Mit verbuchten Kosten für die erbrachten Dienstleistungen, welche gemäß Art. 32, Abs. 2, Buchst. a) des GvD Nr. 33/2013 zu veröffentlichen sind, ist der Geldwert der direkt und indirekt für die Erbringung einer jeden Dienstleistung verwendeten Ressourcen gemeint. Laut Artikel 1, Absatz 15, Gesetz Nr. 190/2012 werden die Informationen über die Kosten aufgrund einer Mustervorlage veröffentlicht, die von der Aufsichtsbehörde für öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (jetzt ANAC) ausgearbeitet wird.