Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17/1993
Artikel 5 (Unterlagen) L.G. 17/1993 (Externer Link)
Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17/1993
Artikel 5 (Unterlagen) L.G. 17/1993 (Externer Link)
SPLIT PAYMENT: Wir teilen mit, dass unter Anwendung des Gesetzesdekretes Nr. 50/2017, ab 1. Juli 2017 alle an das Versuchszentrum Laimburg ausgestellten Rechnungen in Form des SPLIT-PAYMENTS ausgestellt werden müssen. Bei den mit SdI übermittelten elektronischen Rechnungen muss demnach in der Sektion "Daten zur MwSt. nach Satz und Art" das Feld "Fälligkeit" mit „S“ versehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass unser Ämterkodex UFI3Q6 lautet.
Realisierung: Südtiroler Informatik AG (Externer Link)