Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen unterlassener Mitteilung der Daten bekannt.
Letzter Stand: 24.01.2022
Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen unterlassener Mitteilung der Daten bekannt.
Letzter Stand: 24.01.2022
SPLIT PAYMENT: Wir teilen mit, dass unter Anwendung des Gesetzesdekretes Nr. 50/2017, ab 1. Juli 2017 alle an das Versuchszentrum Laimburg ausgestellten Rechnungen in Form des SPLIT-PAYMENTS ausgestellt werden müssen. Bei den mit SdI übermittelten elektronischen Rechnungen muss demnach in der Sektion "Daten zur MwSt. nach Satz und Art" das Feld "Fälligkeit" mit „S“ versehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass unser Ämterkodex UFI3Q6 lautet.
Realisierung: Südtiroler Informatik AG (Externer Link)