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Phytopathologische Untersuchungen an Pflanzen- und Früchteproben lt. Richtline 2009/128/EG Artikel 14 (Punkt(2)

PF-vi-T5

Im Dienste des Südtiroler Beratungsringes, des OG-Dienstleistungs-Konsortiums, der privaten Landwirte und Gärtnereien und für die Sachbereiche des Versuchszentrums, für den mikrobiologischen und virologischen Teil der Versuchstätigkeit, werden sämtliche Pflanzen- und Lagerkrankheiten auf den Erreger untersucht. Diese Proben sind in Zusammenhang mit der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Artikel 14 Punkt (2) zu sehen: Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes bzw. unterstützen die Schaffung dieser Voraussetzungen. Insbesondere stellen sie sicher, dass beruflichen Verwendern Informationen und Instrumente für die Überwachung von Schädlingen und die Entscheidungsfindung sowie Beratungsdienste für den integrierten Pflanzenschutz zur Verfügung stehen.

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