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Akkreditierung der Bestimmung des Überdrucks in Bar bei 20 °C auf Schaumwein (OIV-MA-AS314-02)

LCH-wl-19-2

Zur Kennzeichnung als Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung mit geographischen Angaben sind gemäß EU Verordnung 607_2009 (s. Art. 26 Absatz a) ii) offizielle Analyseergebnisse zum Gehalt an Kohlendioxid (Perlwein und Schaumwein, Überdruck in Bar bei 20 °C) anzuwenden. Zur Bestimmung des Überdrucks in Bar bei 20°C wendet das Labor für Wein- und Getränkeanalytik derzeit eine nicht akkreditierte Methode an. Damit die Analysenwerte in Zukunft Rechtsgültigkeit haben, ist die Akkreditierung der offiziell vorgeschriebenen Methode notwendig. Aus diesem Grund wird die Bestimmung des Überdrucks in Bar bei 20 °C akkreditiert.

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