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Dipl. Ing. Johanna Höller
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Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren am Versuchszentrum Laimburg beschlossen

Am Dienstag, 23.08.2016 hat die Südtiroler Landesregierung das Raumprogramm bezüglich der Minimierung der hydrogeologischen Gefahren im Areal des Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrums Laimburg genehmigt. Der technische Bericht, der dem Raumprogramm zugrunde liegt, kommt zu dem Ergebnis, dass auf dem Areal des Versuchszentrums Laimburg das Risiko von Felsstürzen und Hochwasser nicht ausgeschlossen werden kann. Um das Areal vor diesen Naturgefahren zu schützen, hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen; Gebäude des Versuchszentrums müssen dabei weder evakuiert noch abgebrochen werden.

Vor dem Hintergrund der Gefahrenzonenplanung der Gemeinde Pfatten haben die Experten des Amts für Geologie und Baustoffprüfung das Areal des Versuchszentrums Laimburg, insbesondere die an das Areal angrenzenden Felshänge, und die Überschwemmungsgefahr im Areal untersucht. Für die Bewertung der geologischen Situation wurde eine dreidimensionelle Steinschlagsimulationen durchgeführt und eine Karte der Blocksturzweite erstellt. Aus diesen Simulationen geht hervor, dass sich Teile des Versuchszentrums  in einer Zone befinden, die im Falle eines massiven Felssturzes von bis zu 1,5 % der herabfallenden Steinblöcke erreicht werden könnte. Laut Gesetz müssen Gebäude, die sich in dieser Zone befinden, nicht evakuiert oder abgebrochen werden, jedoch sind Sicherungsmaßnahmen zur Vorbeugung zu treffen, wie nun durch den Beschluss der Landesregierung geschehen.

Aus der Prüfung der hydraulischen Gefahr und einer Studie der Wassergefahren in diesem Areal geht zudem hervor, dass das Gebiet durch einen Anstieg des Pegels der Etsch gefährdet ist: Der maximale Wasserspiegel des 200-jährigen Hochwassers würde eine Höhe von 1,10 m über der mittleren Geländeoberkante (GOK) erreichen und somit die Erdgeschosse aller bestehenden Gebäude überschwemmen.

 

Südtiroler Landesregierung trifft proaktiv Maßnahmen zur Sicherung des Areals

Obwohl der Gefahrenzonenplan der Gemeinde Pfatten bislang noch nicht genehmigt wurde,  hat die Landesregierung mit obengenanntem Beschluss proaktiv Maßnahmen zur Sicherung des Areals ergriffen, die zeitnah umgesetzt werden sollen:

1) Maßnahmen zum Schutz gegen Steinschlaggefahr

Das Absicherungskonzept sieht vor, dass „[s]oweit möglich, neue Bauwerke nicht wieder unter der Felswand errichtet werden […] und für Neubauten überlegt werden [soll], ob bestehende Gebäude in die Neubauten integriert werden sollen“. Dieses Konzept soll für die Errichtung einer Jollystruktur hinter dem Versuchslagerhaus umgesetzt werden: Das dort bestehende Magazin soll – wie bereits lange geplant – zu einer Jollystruktur erweitert werden, in der die Werkstätte und die Remisen sowie temporäre Labors untergebracht werden. Die bestehenden Gebäude (Werkstätte, Remisen) werden anschließend abgebrochen.

Zum Schutz vor einem Felssturz wird im nordwestlichen Bereich des Areals ein Erddamm errichtet, der die Fläche entlang des Versuchslagerhauses und hinter dem Versuchslagerhaus schützen soll. Dieser Erddamm wird aus zwei Abschnitten bestehen:

Beim ersten Abschnitt handelt es sich um einen beidseitig bewehrten Erddamm (Höhe: bis zu 5 m; Gesamtlänge: 140 m; Volumen: 3.348,53 m³). Im zweiten Abschnitt ist der Erddamm auf einer Betonschachtel aufgesetzt (Höhe: bis 8,3 m; Gesamtlänge: 185 m; Erdvolumen: 1.180 m³; Betonvolumen: 2.220,00 m³) und wird neben der Schutzfunktion auch Raum für die Unterbringung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Lager etc. bieten.

Kostenpunkt: 1.550.000,00 €

Für den Bereich, in dem sich das Mensagebäude, der Eingang zum Felsenkeller und die Weinkellerei mit ihren Nebengebäuden befinden, soll hingegen vor Ort, mittels zerstörungsfreier Materialprüfungen in situ und im Labor untersucht werden, ob die bereits bestehenden Felssicherungen oberhalb dieser Gebäude adaptiert, verstärkt und verbessert werden können. Mit einer solchen Verbesserung der Sicherung soll erreicht werden, dass alle darunterliegenden Gebäude langfristig außerhalb der Risikozone liegen.

Kostenpunkt: 80.000,00 €

 

2) Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser

Zum Schutz gegen Hochwasser ist die Errichtung einer ca. 1.300 m langen Mauer (Gesamtstärke: 30 cm) entlang des Grabens vorgesehen, der parallel zur Zufahrtsstraße zum Versuchszentrum verläuft.

Kostenpunkt: 990.000,00 €

 

Richtigstellung

Im Gegensatz zu anderslautenden Darstellungen in den Medien ist nicht geplant, Gebäude des Versuchszentrums Laimburg zu schließen, abzubrechen und an anderer Stelle neu aufzubauen. Es ist davon auszugehen, dass es möglich sein wird, die Gebäude des Versuchszentrums Laimburg, die sich innerhalb der Risikozone befinden, mit den durch Beschluss Nr. 908 vom 23.08.2016 der Südtiroler Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zu sichern. Endgültige Gewissheit wird die Machbarkeitsuntersuchung bzgl. der Verbesserung und Adaptierung der bestehenden Felssicherungen bringen, mit der das Amt für Geologie und Baustoffprüfung betraut worden ist.

 

Das Land- und Forstwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg

Das Land- und Forstwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg versteht sich als führende Forschungsinstitution für die Landwirtschaft und Lebensmittelqualität in Südtirol. Das Versuchszentrum Laimburg betreibt vor allem angewandte Forschung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Südtiroler Landwirtschaft zu steigern und die Qualität landwirtschaftlicher Produkte zu sichern.

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