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Akkreditierung der Methode zur Bestimmung des Gehaltes an Glukose und Fruktose in Wein nach Inversion (OIV-MA-AS311-02; OIV-MA-AS2-03B)

LCH-wl-19-1

Zur Kennzeichnung als Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung mit geographischen Angaben sind gemäß EU Verordnung 607_2009 (s. Art. 26 Absatz a) i) offizielle Analyseergebnisse zum Zuckergehalt (= Glucose + Fructose) (einschließlich Saccharose bei Perlwein und Schaumwein) notwendig. Zur Bestimmung des Gehaltes an Glukose und Fruktose nach Inversion wendet das Labor für Wein- und Getränkeanalytik derzeit eine nicht akkreditierte Methode an. Damit die Analysenwerte in Zukunft Rechtsgültigkeit haben, ist die Akkreditierung der offiziell vorgeschriebenen Methode notwendig. Aus diesem Grund wird die Bestimmung des Gehaltes von Glukose und Fruktose nach Inversion eingeführt und akkreditiert.

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