Ablauf des Auswahlverfahrens

Befristete Aufnahme

  1. Auf unserer Website im Bereich "Jobs", in verschiedenen Job-Portalen sowie in der Jobbörse eJobBörse der Autonomen Provinz Bozen werden alle offenen Stellen veröffentlicht. Gelegentlich veröffentlichen wir unsere Stellenangebote auch auf unserem LinkedIn-Profil.
  2. Die Bewerbung muss über das dafür vorgesehene Formular eingereicht werden.
  3. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet die Bewerbungskommission aufgrund der eingereichten Unterlagen, wer zum Bewerbungsgespräch (in Präsenz oder online) eingeladen wird.
  4. Diese Gespräche werden bewertet. Je nach Profil kann im Rahmen des Gespräches auch eine schriftliche Überprüfung der Kompetenzen durchgeführt werden.
  5. Die Rangliste mit den Gewinner/innen und Geeigneten wird in anonymisierter Form (Identifizierungscode) auf unsere Webseite veröffentlicht.
  6. Der/die Gewinner/in erhält per E-Mail das Stellenangebot. Innerhalb von einem Jahr können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch für andere Positionen und in anderen Bereichen eingestellt werden.

Das allgemeine Reglement für befristete Aufnahmen am Versuchszentrum Laimburg ist in der Rahmenausschreibung enthalten.

Unbefristete Aufnahme

  1. Die Stelle wird veröffentlicht
  2. Die Bewerbung muss zusammen mit dem Lebenslauf über das dafür vorgesehene Formular eingereicht werden.
  3. Nach Eingang der Bewerbung wird diese von unserem HR-Team überprüft. Wenn der Bewerber/die Bewerberin die für die Stelle vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, wird er/sie zum Wettbewerb zugelassen.
  4. Die Wettbewerbskommission legt die Termine für die schriftliche und mündliche Prüfung sowie die Prüfungsmodalitäten fest.
  5. Die Liste der Bewerber/innen, die zum Verfahren zugelassen werden, sowie die Termine für die Prüfungen werden auf der dafür vorgesehenen Webseite veröffentlicht
  6. Die Prüfungen werden bewertet; die Bewerberin oder der Bewerber mit der höchsten Punktezahl gewinnt den Wettbewerb.
  7. Die Ergebnisse des Wettbewerbes und die Bewertungsrangordnung werden veröffentlicht.

Für die öffentlichen Wettbewerbe für unbefristete Aufnahmen am Versuchszentrum Laimburg gelten die Richtlinien laut Dekret des Landeshauptmannes vom 2. September 2013, Nr. 22 - Verordnung über die Aufnahme in den Landesdienst in geltender Fassung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren

Für die Presse

Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet technische und analytische Cookies sowie, mit Ihrer Zustimmung, Cookies von Dritten, um Ihnen ein besseres Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies von Dritten zu; wenn Sie auf "Ablehnen" klicken, können Sie fortfahren, ohne zu akzeptieren: In diesem Fall werden nur technische und analytische Cookies verwendet, aber einige Funktionen und Inhalte sind möglicherweise nicht verfügbar. Klicken Sie auf „Mehr erfahren und anpassen“, um mehr über die verwendeten Cookies zu erfahren und Ihre Zustimmung zu erteilen, die Sie jederzeit frei verweigern, widerrufen oder erteilen können. Weitere Einzelheiten sind in der vollständigen Cookie-Richtlinie zu finden.