Versuchszentrum Laimburg

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Das Versuchszentrum Laimburg kontrolliert keine privatrechtlichen Körperschaften.

Neue Leitlinien für die Anwendung der Bestimmungen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz seitens der von der öffentlichen Verwaltung kontrollierten und beteiligten Gesellschaften und Körperschaften des privaten Rechts, sowie der öffentlichen Wirtschaftskörperschaften:

Beschluss der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) Nr. 1134 vom 8. November 2017 - Anlage 1)

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