Versuchszentrum Laimburg
Archiv - Wettbewerbe
Abgeschlossene Verfahren 2019-2023
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- Wettbewerbe für Angestellte der Autonomen Provinz Bozen
- Auswahlverfahren für Angestellte des Versuchszentrums Laimburg
Auswahlverfahren unbefristete Zeit
| Verfahren | Einreichtermine | Informationen |
1 wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Fachbereich „Lebensmitteltechnologie” (1 Vollzeitstelle) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 23.Mai 2025, 12:00 Uhr | |
1 wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin (m/w/d) für den Fachbereich „Obstbau“ (1 Vollzeitzeitstelle) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 16.05.2025, 12:00 Uhr |
Einladung zu den Prüfungen - Änderung Ergebnis mündliche Prüfung vom 26.06.2025 Ergebnis mündliche Prüfung vom 27.06.2025 |
4 Verwaltungsmitarbeiter/Verwaltungsmitarbeiterinnen (m/w/d) für die Verwaltung und die Direktion (4 Voll- und Teilzeitzeitstellen) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Hochschulabschlussstudium Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 28. April 2025, 12:00 Uhr |
Richtigstellung Einreichtermin |
6 Verwaltungsmitarbeiter / Verwaltungsmitarbeiterinnen (m/w/d) für die Verwaltung (6 Voll- und Teilzeitzeitstellen) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Reifezeugnis einer Oberschule Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 28. April 2025, 12:00 Uhr |
Richtigstellung Einreichtermin |
1 Laborassistent/Laborassistentin für den Fachbereich „Lebensmitteltechnologie” (1 Vollzeitstelle) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 13. Dezember 2024, 12:00 Uhr | |
3 wissenschaftliche Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterinnen für den Fachbereich „Berglandwirtschaft” (3 Vollzeitstellen) Die Einstellungen erfolgen unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 18.September 2024, 12:00 Uhr | |
1 wissenschaftlicher Mitarbeiter / wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Fachbereich „Molekular- und Mikrobiologie” (1 Vollzeitstelle) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 28.Juni 2024, 12:00 Uhr | |
1 Labortechniker/Labortechnikerin für den Fachbereich „Agrikulturchemie“ (1 Vollzeitstelle) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis: Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 14.Juni 2024, 12:00 Uhr | |
1 wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Fachbereich „Lebensmitteltechnologie” (1 Vollzeitstelle) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 24.Mai 2024, 12:00 Uhr | |
2 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für den Fachbereich „Science Support, Strategy and Communication” (2 Vollzeitstellen) Die Einstellungen erfolgen unbefristet. Information: Prüfungskommission: | Einreichtermin: 5.April 2024, 12:00 Uhr |
Auswahlverfahren befristete Zeit
| Verfahren | Nützliches | Informationen |
Verfahren Kodex 2.25-GB-02.29 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 136/2025 | ||
Verfahren Kodex 1.25-WBA-02.28 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 134/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.25-PM-02.26 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 113/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex RAP.25-EM-02.25 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 109/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex ALP.25-PhyO-02.27 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 121/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex TL-26.01 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2025 |
Bereich "Landesweingut Laimburg" | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2026 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. |
Verfahren Kodex DIL.25-MP-02.23 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 103/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex TL-26.01 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2025 |
Bereich "Obstbau" | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2026 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. |
Verfahren Kodex TL-26.01 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2025 |
Bereiche "Berglandwirtschaft" und "Lebensmitteltechnologie" | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2026 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. |
Verfahren Kodex TL-26.01 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2025 |
Bereich "Pflanzenschutz" | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2026 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. |
Verfahren Kodex 3.25-MM-02.20 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 092/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex ZG.25-MM-02.21 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 097/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.25-ZD-02.17 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 079/2025 | ||
Verfahren Kodex 0.25-SSC-02.16 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 075/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.25-LWG-02.15 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 074/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex MOC.25-FG-02.13 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 042/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex PR.25-LMQ-02.04 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 020/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex AG.25-NA-02.08 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 026/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.25-AW-02.12 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 034/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex FD.25-EM-02.01 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 013/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.25-VZL-02.14 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 030/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex RAP.25-PP-02.05 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 022/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex DIS.25-GW-02.02 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 012/2025 | ||
Verfahren Kodex 0.25-LWG-02.03 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 014/2025 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.24-SSC-02.50 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 174/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.24-GM-02.47 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 160/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.24-DAS-02.48 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 167/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex RAD.24-RL-02.46 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 155/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-WG-02.49 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 173/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex CDV.24-WB-02.42 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 143/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 5.24-LS-02.40 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 138/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 5.24-LS-02.41 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 141/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-V-02.43 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 148/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-V-02.33 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 115/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex TL-25.01 - Fachbereich "Obstbau" Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 114/2024 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2025 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-AW-02.38 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 128/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex TL-25.01 - Fachbereiche "Berglandwirtschaft" und "Lagerung und Nacherntebiologie" Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 114/2024 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen koennen im Jahr 2025 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex SY.24-OB-02.37 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 121/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-PS-02.30 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 103/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex TL-25.01 - Fachbereich "Landesweingut" Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 114/2024 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen koennen im Jahr 2025 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex TL-25.01 - Fachbereich "Pflanzenschutz" Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 114/2024 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen koennen im Jahr 2025 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex SU.24-NMR-02.34 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 113/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-DAS-02.24 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-BE-02.31 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 101/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex RAP.24-SP-02.26 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 088/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex HIP.24-LNB-02.23 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 089/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-AW-02.25 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 086/2024 | ||
Verfahren Kodex WP.24-GW-02.21 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 082/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex IN.24-AC-02.20 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 080/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 2.24-VZL-02.17 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 079/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex AI.24-OB-02.28 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 087/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex TL-24.02 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 085/2024 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2024 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.24-V-02.13 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 055/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-BE-02.7 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 034/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 0.24-AW-02.6 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 031/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex APP.24-PO-02.5 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 027/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.24-LWG-02.11 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 032/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Verfahren Kodex 1.24-ÖE-02.4 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 018/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex BG.23-ZG-02.26 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 104/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex IN.24-BPS-02.1 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 006/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.24-SSC-02.2 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 013/2024 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex GR.23-GW-02.25 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 103/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-GM-02.24 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 101/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 5.23-FD-02.17 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 094/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 3.23-VZL-02.22 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 087/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-HR-02.21 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 086/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex NU.23-BS-02.19 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 083/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex NU.23-AK-02.20 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 082/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 5.23-GW-02.18 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 079/2023
| Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex TL-24.01 - Fachbereich „Lagerung und Nacherntebiologie“ Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 069/2023 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2024 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden | |
Kodex TL-24.01 - Fachbereich Obstbau“ Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 069/2023 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2024 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden | |
Kodex TL-24.01 - Fachbereich „Landesweingut“ Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 069/2023 | Bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen können im Jahr 2024 geeignete Kandidatinnen und Kandidaten laut Rangordnung eingestellt werden | |
Kodex 0.23-HR-02.14 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 068/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex RA.23-PP-02.16 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 072/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex TL-24.01 - Fachbereich „Pflanzenschutz“ Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 069/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 5.23-OGV-02.15 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 064/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 5.23-GW-02.12 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 059/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-SSC-02.10 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 052/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 3.23-ACU-02.4 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 039/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-HR-02.9 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 044/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-DAS-01.5 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 033/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-PS-02.7 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 035/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.23-HR-02.3 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 025/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex IN.23-AC-02.1 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 014/2023 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 0.22-HR-02.36 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 122/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 5.22-FGB-02.34 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 130/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex 0.22-DAS-01.38 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 126/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Verfahren Kodex TT.22-GB-02.33 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 121/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex SIR.22-MP-02-32 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 113/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 0.22-K-02.31 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 112/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Auswahlverfahren befristete Zeit Verfahren Kodex 1.22-ÖA-02.25 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 0.22-LWG-02.30 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 107/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex TL-23.01 – Fachbereich Obstbau Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex GRA.22-GW-02.27
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 103/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex TL-23.01 – Fachbereich Landesweingut Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 105/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 0.22-PM-02.26 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 098/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 5.22-LMT-01.16
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 058/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex AK.22-GW-02.24
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 080/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 3.22-FG-02.22
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 070/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.22-LWG-02.20
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 071/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.22-SSC-02.21
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 069/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex GRA.22-GW-02.23 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 075/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex TL-22.02 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 081/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.22-LWG-02.19
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 065/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 1.22-BS-02.18 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 061/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.22-DIR-02.17 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 060/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex AK.22-GW-02.15 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 053/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 5.22-FD-02.12 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 046/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex RE.22-AL-02.11 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 033/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.22-V-02.14 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 047/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 2.22-GB-02.1 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 019/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Auswahlverfahren befristete Zeit Verfahren Kodex 0.22- PS.FM-02.3 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 016/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex AK.22-GW-02.6 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 012/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Auswahlverfahren befristete Zeit Verfahren Kodex 2.22-EM-02.8 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex FLD.22-AK-02.2
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 006/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.22-AW-02.9
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 022/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.21-DAS-02.26
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 111/2021 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex Codice APP.21-FG-02.18
Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 072/2021 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex APP.21-PP-02.21 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 078/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden | |
Kodex 0.21-FM-02.23 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 080/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex AK.21-GW-02.24 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 083/2022 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex DRI.21-GW-02.22 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 081/2021 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex APP.21-EM-02.17 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 069/2021 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 3.21-WGA-02.16 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 068/2021 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. | |
Kodex 0.21-PM-02.13 Genehmigt mit Dekret Personalwesen Nr. 058/2021 | Innerhalb der Frist von einem Jahr (sofern das Auswahlverfahren nichts anderes vorsieht) ab Genehmigung der Bewertungsrangordnung können bei Bedarf und Vorhandensein von zusätzlichen Stellen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten eingestellt werden. |